Allgemeine Geschäftsbedngungen
1. Falken Air organisiert und veranstaltet Paragliding Tandemflüge in Zell am See von der Schmittenhöhe und anderen Fluggebieten. Ein Teil der Flüge wird durch selbständige Tandempiloten übernommen, in diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier). Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer/Pilot auf dem Flugticket (Beförderungsvertrag), das vor dem Tandemflug von jedem Passagier auszufüllen ist. Falken Air bietet ausschließlich die Dienstleistung von staatlich geprüften, erfahrenen Tandempiloten an und der Pilot haftet voll als Vertragspartner des Tandemfluggastes. Der Tandemfluggast füllt mit dem Piloten von Falken Air zusammen das Flugticket bei der Auffahrt mit der Gondel zur Schmittenhöhe aus. Dieses Flugticket ist im gleichen Sinne die Rechnung.
2. Alle von Falken Air oder den selbstständigen Pilotenerbrachten Flugleistungen unterliegen dem österreichischen Recht, weiters den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.
3. Vor Flugbeginn muss der Passagier (oder ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson, wenn Kinder mit uns mitfliegen möchten) den Beförderungsvertrag gewissenhaft durchlesen und mit seiner individuellen Unterschrift bestätigen. Kurz vor dem Start des Tandemfluges von der Schmittenhöhe erhält der Passagier vom jeweiligen Piloten eine Einweisung in die Startvorgänge. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder sind weitere Erklärungen notwendig, dann muss er diese Unklarheit dem Piloten bitte unverzüglich mitteilen.
4. Meldepflicht von Gesundheitseinschränkungen: Der Passagier hat alle körperlichen Einschränkungen vorab dem jeweiligen Piloten zu melden. Ein Passagier muss auf alle Fälle in der Lage sein ein paar Schritte mit dem Piloten mitlaufen zu können, sobald der Startvorgang des Tandemfluges eingeleitet wird. Herzleiden, Seekrankheit, Probleme mit der Wirbelsäule, den Bandscheiben, psychische Defekte wie Bewusstseinsstörung, Bluthochdruck etc. sind dem Piloten zu melden. Darüber hinaus ist ein Alkoholkonsum innerhalb der letzten 12 Stunden zu verkünden. Falls der Passagier innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte, ist dieses Ereignis ebenfalls dem Anbieter Falken Air mitzuteilen. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit verpflichtet sich Falken Air dazu den Passagier über alle notwendigen Voraussetzungen zu informieren.
5. Versicherung & Haftung: Um alle Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes zu decken, wurde vom jeweiligen Piloten eine Versicherung abgeschlossen. Für Forderungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinausgehen, besteht ausdrücklich Haftungsausschluss.
Beim Gleitschirmflug mitgeführte Gegenstände (wie zum Beispiel Bargeld, Handys, Kameras, Brillen und weitere Wertgegenstände) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Sollten diese Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden, übernimmt Falken Air keinerlei Haftung. Die Piloten von Falken Air können nicht für die Haftung von Schäden oder Unfällen, die auf dem Weg zu den Startplätzen und vom ausgemachten Treffpunkt passieren, verantwortlich gemacht werden.
Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Tandempiloten und Bevollmächtigten von Falken Air. Es besteht nur dann eine Ersatzpflicht von Falken Air Piloten, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung/Unterlassung des Tandempiloten verursacht wurde. Die Haftung von Falken Air beschränkt sich auf die mitgebrachten Sachen des Passagiers bis zur Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Ansprüche, die darüber hinaus gehen, können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
6. Ausrüstung: Der Passagier verpflichtet sich, den Tandemflug nur mit angemessener Kleidung (wetter- und windfeste Kleidung, geeignet für Verschmutzung), knöchelhohen, festen Wanderschuhen sowie Handschuhen und Sonnenbrille anzutreten. Jeder Pilot von Falken Air stellt einen Schutzhelm und notwendige Flugausrüstung zur Verfügung.
7. Termin & Bezahlung: Falken Air bietet ganzjährig Tandemflüge von der Schmittenhöhe in Zell am See an. Der Passagier erklärt, dass die Teilnahme an einem Tandemflug ausschließlich dem persönlichen Interesse gilt. Die Kosten für die Anreise zum Fluggelände sind vom Tandempassagier selbst zu tragen. Die Kosten für Bergbahnfahrten und dergleichen sind nicht im Ticketpreis enthalten. Auch alle weitere Fahrtkosten, welche aufgrund von Witterungsverhältnissen entstehen können, sind ebenfalls nicht im Preis inkludiert. Sollten fest fixierte Termine nicht eingehalten werden, ist die gesamte Gebühr für den Flug zu bezahlen.
Die Abwicklung des Fluges, bestimmt der Pilot. Dieser ist auch immer für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf die Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Fluggebiet nicht erlauben. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigem Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
Wetterbedingte Absagen müssen nicht nachgewiesen werden – es genügt die professionelle Einschätzung des verantwortlichen Piloten.
Die angeführte Flugdauer ist eine geschätzte Angabe. Diese Flugdauer kann abweichen. Die Flugroute, der Landeplatz und die Flugzeiten können jederzeit vor allem aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen geändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
Bei Buchung eines Tandemfluges ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar beim Piloten zu bezahlen. Es kann auch ein Gutschein für die Begleichung des Flugpreises eingesetzt werden. Bei Bezahlung des Fluges bzw. Gutscheines via PayPal, trägt der Käufer bzw. die Käuferin die Transaktionskosten.
8. Gültigkeit der erworbenen Gutscheine: Die Person, die den Gutschein bei Falken Air auf der Webseite per Formular bestellt, verpflichtet sich durch die Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen (ohne Abzug) nach erhalt des Gutscheines.
Erworbene Gutscheine verfallen 36 Monate nach Ausstellungsdatum. Alle Gutscheine sind Wertgutscheine und Preisänderungen müssen am Tag der Entwertung aufgezahlt werden. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich. Das bevorzugte Zahlungsmittel (Gutschein oder Bargeld) ist am Flugtag mitzubringen und dem Piloten zu übergeben. Paragliding Gutscheine können nur im Fluggebiet Zell am See eingelöst werden.
Widerrufsrecht: Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines an Falken Air innerhalb dieser Frist.
9. Stornokosten: Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Flugtermin per Mail an info@falkenair.com zurücktreten. Rücktritte bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenlos, ab 3 Tage bis 24 Stunden vorher werden Stornokosten von 50% verrechnet. Gutscheine und Tickets werden per Stornierung ungültig und werden nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Eine Rückerstattung des restlichen Kaufpreises ist nicht möglich. Für alle Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100%.
10. Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial: Der Passagier stimmt zu, dass alle während des Tandemfluges gemachten Foto- und Videoaufnahmen von Falken Air uneingeschränkt weiterverwendet werden dürfen. Das Copyright liegt bei Falken Air.
11. Risikobelehrung: Wir weisen darauf hin, dass beim Tandem Paragliding auch bei größter Sorgfalt Unfälle mit erheblichen Verletzungs-Folgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod, etc.) nicht ausgeschlossen werden können. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem beim Start und bei der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze.
12. Schlussbestimmungen: Mit dem Unterschreiben des Flugtickets entsteht ein Vertrag zwischen dem Passagier und dem jeweiligen selbstständigen Piloten. Es entsteht kein Vertrag mit Falken Air, außer wenn es den Eigentümer und Piloten Josef Nindl persönlich als Piloten betrifft. Für Streitigkeiten in letzterem Fall gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für 5700 Zell am See zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht. Sollten Teile einer dieser Bestimmungen von Falken Air unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.